Eine Alarmierung bzw. Hinzuziehung eines NFS/KIT-Mitarbeiters erfolgt in den meisten Fällen durch den Rettungsdienst an einer Einsatzstelle. Die Rettungsdienstmitarbeiter telefonieren oder funken mit der Rettungsleitstelle, schildern kurz die Lage und fordern einen Mitarbeiter der ÖNAK an.
Der Leitstellendisponent sendet eine Alarmierung über die Funkmeldeanlage der Rettungsleitstelle Bad Kreuznach. Durch ein Funksignal wird der Funkmelder des diensthabenden Mitarbeiters der ÖNAK aktiviert. Dieser setzt sich telefonisch mit der Leitstelle in Verbindung und bekommt die nötigen Einsatzinformationen. Durch die Alarmierung über Funkmelder und dadurch, dass Handys inzwischen Alltagsgegenstände sind ist es in der Regel so, das der Dienstehabende 2 Minuten nach Anforderung durch den Rettungsdienst seinen Einsatzauftrag erhalten hat. Dadurch ist ein schnelles Eintreffen vor Ort gewährleistet, oft noch innerhalb der Versorgungszeit des Patienten.

Die Entscheidung der Alarmierung obliegt in jedem Fall den Einsatzkräften vor Ort, also dem Rettungsdienst/Notarzt, der Polizei oder der Feuerwehr. Damit soll vermieden werden, das die ÖNAK (schon vorgekommen) als psychosozialer Dienst missbraucht wird. ÖNAK und alle Systeme, die nach den Methoden der Notfallseelsorge und Krisenintervention arbeiten verstehen sich als Teil der präklinischen Notfallmedizin.